Gewerkschaftsprämien

Ihr Gewerkschaftsprämienantrag

Jeder, der zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember des Bezugsjahrs in der Verwaltung angestellt war, muss von seinem Arbeitgeber spätestens zum 31. März des laufenden Jahres ein Gewerkschaftsprämien-Antragsformular erhalten.

  • Sie können nur ein einziges Antragsformular einreichen, selbst wenn Sie Mitglied mehrerer Arbeitnehmerverbände sind; nur das Originalformular kann berücksichtigt werden.
  • Sie müssen für das betreffende Bezugsjahr einen ausreichenden Beitrag an Ihre Gewerkschaft (mindestens 3 Monate) entrichtet haben, um die Gewerkschaftsprämie zu erhalten.
  • Sie haben Ihr Formular nicht erhalten oder verloren? Kontaktieren Sie unser Sekretariat unter der Nummer 02/201.14.00, und wir lassen Ihnen einen Antrag auf eine eidesstattliche Erklärung zukommen.

Ihr ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Originalformular ist uns spätestens am 1. Juli des laufenden Jahres ausschließlich per Post zuzusenden.

Eine Zustellung per E-Mail oder Fax wird nicht berücksichtigt.

Betrag der Prämie?

Der Prämienhöchstbetrag beläuft sich auf 90 € für diejenigen, die einen Mindestbeitrag von 157,61 € gezahlt haben.

Mitglieder, die weniger als 157,61 € eingezahlt haben, erhalten eine Prämie, die untenstehender Tabelle zu entnehmen ist.

Mindestbeitrag 2020 Gewerkschaftsprämie
160,76 €90,00 €
120,57 €67,50 €
80,38 €45,00 €
40,19 €22,50€