FAQ

An welchem Datum wird mein monatlicher Beitrag abgebucht?

Am ersten oder zweiten Bankgeschäftstag des Monats. Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle von Zahlungsverzug bis zu drei Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden können.

Welche Formalitäten muss ich erledigen, um die Geburtsprämie zu beanspruchen?

Falls Sie länger als ein Jahr Mitglied sind, können Sie diese Prämie beanspruchen. Lassen Sie uns zu diesem Zweck innerhalb eines Jahres nach der Geburt Ihres Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde zukommen.

Welche Formalitäten muss ich erledigen, um die Heiratsprämie oder eine Zulage für gesetzliches Zusammenleben zu beanspruchen?

Nach einem Jahr Mitgliedschaft können Sie diese Prämie beanspruchen. Zu diesem Zweck benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde. Was das gesetzliche Zusammenleben angeht, benötigen wir eine Kopie der von der Gemeinde Ihres Wohnorts ausgestellten Erklärung zum gesetzlichen Zusammenleben.

Kann ich meinen Antrag auf Gewerkschaftsprämie per E-Mail schicken?

Nein, denn die Gewerkschaft benötigt den Originalantrag.

Ich habe meinen Gewerkschaftsprämienantrag nicht erhalten/verloren. Was muss ich tun?

Falls Sie Ihren Gewerkschaftsprämienantrag nicht erhalten haben, den Ihnen Ihr Arbeitgeber spätestens zum 31. März des laufenden Jahres zusenden muss, müssen Sie Ihren Verwaltungsvertreter oder unser Sekretariat kontaktieren, um eine eidesstattliche Erklärung anzufordern.

Kann ich meinen Mitgliedsantrag per E-Mail senden?

Sie können uns Ihren Mitgliedsantrag per E-Mail zusenden, damit wir Sie registrieren können. Jedoch müssen Sie uns letzteren ebenfalls per Post zukommen lassen, da wir das Originaldokument benötigen.

Ich bin umgezogen/Ich habe meine Telefonnummer geändert. Was muss ich tun?

Kontaktieren Sie uns unter der Nummer 02/201.14.00 oder richten Sie eine E-Mail an unsere Adresse contact@slfpvsoa.be.

Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt, muss ich Ihnen dies mitteilen?

Ja, darüber müssen wir informiert werden. Zu diesem Zweck reicht es, uns unter der Nummer 02/201.14.00 zu kontaktieren oder eine E-Mail an unsere Adresse contact@slfpvsoa.be zu senden.

Ich habe den öffentlichen Dienst verlassen, was muss ich tun?

Wir bitten Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir Ihren Abbuchungsauftrag stornieren können.

Ich habe mein Bankkonto geändert, welche Formalitäten muss ich erledigen?

Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen einen neuen Mitgliedsantrag zusenden können. Lassen Sie uns diesen ausgefüllt und unterzeichnet in einem frankierten Rückumschlag zukommen, der in unserem Brief beigefügt sein wird.

Was muss ich sofort bei meiner Pensionierung tun?

Kontaktieren Sie uns unter der Nummer 02/201.14.00 oder richten Sie eine E-Mail an unsere Adresse contact@slfpvsoa.be. Es bieten sich zwei Lösungen an: entweder Sie stornieren Ihren Abbuchungsauftrag oder Sie zahlen einen Solidaritätsbeitrag von 6 €.