Rechtshilfe

Was deckt die Rechtshilfe ab?

Die Rechtshilfe der FGÖD-KRV deckt lediglich Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ab.

Für wen?

Mitglieder, die vor mindestens einem Jahr beigetreten sind und Mitgliedsbeiträge entrichtet haben, haben ein Anrecht auf Rechtshilfe unter klar definierten Bedingungen.

Rechts- und Gerichtskostenhilfe wird nach Beschluss des Landesbüros und folgenden Regeln gewährt:

  • Das Ereignis muss sich nach dem Beitritt der/des Betroffenen als Mitglied ereignet haben und sie/er muss zum Zeitpunkt des ursprünglichen Sachverhalts seit mindestens einem Jahr Mitglied sein.
  • Die Kosten für ein medizinisches Gutachten können vom Landesbüro aufgrund einer neuen Entscheidung pro Akte berücksichtigt werden.
    Die Gruppe gewährt einen Pauschalbetrag von höchstens 250 € für ein medizinisches Gutachten gegen Vorlage der Rechnung und nach Bewilligung durch das Landesbüro.
  • Falls das Mitglied einen eigenen Rechtsanwalt wählt, wird ein Betrag von höchstens 400 € nach Vorlage der quittierten Rechnung und natürlich vorheriger Bewilligung durch das Landesbüro für den gesamten Vorgang erstattet.
  • Was Vorgänge für das „Arbeitsgericht“ angeht, so steht es dem Mitglied nicht frei, selber einen Rechtsanwalt zu wählen.
  • Beistand durch einen Rechtsanwalt setzt voraus, dass das Mitglied keinen vorsätzlichen Fehler begangen hat.
  • Ferner kann keine Rechtshilfe gewährt werden falls sich die ursprünglichen Ereignisse des Antrags vor oder während des ersten Mitgliedsjahres zugetragen haben.